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Zwangsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckung ist ein zivilprozessuales Verfahren, bei dem die Ansprüche einer Partei im Zivilprozeß mit staatlichem Zwang durchgesetzt werden. Voraussetzung einer Zwangsvollstreckung ist ein sogenannter Vollstreckungstitel, z. B. ein rechtskräftiges Urteil. Der Titel muß von einem Urkundsbeamten mit einem Vermerk versehen werden, der die Vollstreckbarkeit bescheinigt. Diesen Vermerk nennt man Vollstreckungsklausel. Außerdem kann eine Vollstreckung nur dann zwangsweise durchgeführt werden, wenn der Vollstreckungstitel zugestellt worden ist. Das heißt, erst Vollstreckungstitel, Vollstreckungsklausel und Zustellung des Titels zusammen ermöglichen schließlich die Anwendung des Zwangs. Als Organe der Vollstreckung fungieren der Gerichtsvollzieher, das Vollstreckungsgericht, das Prozeßgericht oder auch das Grundbuchamt. Arten der Zwangsvollstreckung von Geldforderungen in das unbewegliche Vermögen sind die Zwangshypothek, die Zwangsverwaltung und die Zwangsversteigerung. Eine zwangsweise Geldvollstreckung in das bewegliche Vermögen ist die Pfändung.
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