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Zusatzkosten

Zusatzkosten sind für die Kostenrechnung zusätzlich zu berücksichtigen, weil sie Werteinsätze zur Leistungserstellung sind, aber im Aufwand der Buchhaltung nicht erscheinen. Das bedeutet, dass diesen Kosten keine Aufwände gegenüberstehen.

Sie betreffen vor allem
- die Leistungen des Unternehmers (kalkulatorischer Unternehmerlohn),
- das dem Betrieb zur Verfügung gestellte Eigenkapital (kalkulatorische Zinsen).

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