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Zollager

ist ein Lager für aus- oder einzuführende Waren. Es steht unter der amtlichen Überwachung der Zollbehörden, die Waren können nur mit deren Genehmigung ein- und ausgelagert werden. Zweck des Zollagers ist es, unnötige, Finanzmittel bindende Verzollungen zu vermeiden. Man unterscheidet das Zollverschlußlager (kann nur in Begleitung eines Zollbeamten betreten werden) und das Zollaufschublager (fQi Waren, die zum Inlandsabsatz bestimmt sind, jedoch erst bei tatsächlicher Einfuhr in das Zollgebiet verzollt werden sollen). Von einem Zollaufschublager kann die eingelagerte Ware zollfrei wieder ins Ausland ausgeführt werden (Transithandel). Siehe auch Freihafen.

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