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Zoll
Zölle gleichen den indirekten Steuern, werden aber nur auf bestimmte Güter erhoben, und zwar hauptsächlich auf eingeführte Güter beim Grenzübertritt. Die Abgabe wird entweder pro Stück (Mengenzoll) oder auf den Wert des importierten Gutes geleistet (Wertzoll). Im Handel zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union werden seit 1993 keine Zölle mehr erhoben, die EU bildet also ein einheitliches Zollgebiet. Für Einfuhren aus Nichtmitgliedsstaaten in die EU-Staaten sind jedoch nach wie vor Zölle fällig. Zölle werden nach bestimmten Tarifen erhoben (Zolltarif). Sie können von Staaten auch aus protektionisti-schen Gründen eingesetzt werden, etwa um den Binnenmarkt vor der Einfuhr billiger Produkte zu schützen, indem man sie durch das Erheben von Zöllen verteuert. Allerdings sind diesem Erheben von Zöllen durch ein internationales Abkommen enge Grenzen gesetzt, und zwar durch das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen GATT (General Agreement on Tariffs and Trade).
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