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Zahlungsmittel
Zahlungsmittel sind jene Teile des Finanzvermögens, die im Wirtschaftsverkehr zur Tilgung von Geldschulden und in der Regel als allgemeines Tauschmittel akzeptiert werden. Zu den gesetzlichen Zahlungsmitteln in Deutschland gehören die von der Deutschen Bundesbank in Umlauf gebrachten Banknoten und Münzen. Auch Buchgeld wird in der Regel kraft Treu und Glauben als Zahlungsmittel im Zahlungsverkehr akzeptiert. Es umfaßt jederzeit fällige Guthaben von Giralgeld (das heißt Sichteinlagen bei Kreditinstituten), über die durch Scheck, Lastschrift oder Überweisung verfügt werden kann. Buchgeldbestände der Nichtbanken sind daher auch Bestandteile der Geldmenge. Sie entstehen durch die Giralgeldschöpfung der Banken, in der diese Einlagen ihrer Kunden ausleihen. Banknoten sind dagegen auf einen bestimmten Geldbetrag lautende Geldscheine (Papiergeld). Sie sind in Deutschland - im Unterschied zu den Münzen - das einzige unbeschränkt geltende gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank übt das Notenausgabemonopol aus. Entspricht der Waren- bzw. Materialwert der Münzen dem Nennwert der Münze, so spricht man von Kurantmünzen. Bei unterwertiger Ausprägung des Metalls heißen sie Scheidemünzen. Der Begriff Bargeld umfaßt Banknoten und Scheidemünzen. Er bildet den Bestand an gesetzlichen Zahlungsmitteln. In Phasen zerrütteter Währungsverhältnisse kann es zum Verlust der Akzeptanz des staatlichen Geldes (Zahlungsmittelfunktion) kommen. Bargeld wird dann, trotz seiner Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel, im privaten Wirtschaftsverkehr durch andere Medien (ausländische Währungen, Waren) ersetzt.
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