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Wirtschaftsordnung
einer Volkswirtschaft umfaßt die konkrete Gestaltung von Rechtsnormen (Wirtschaftsverfassung), Verhaltensnormen (Sitten und Konventionen) und Institutionen (wie z.B. Planungsbüros, Wirtschaftsbehören, Notenbanken). Aus ihnen ergibt sich der Rahmen für jegliche wirtschaftliche Aktivität und für die Wirtschaftspolitik. Je nach Ausgestaltung der Wirtschaftsordnung unterscheidet man die freie Marktwirtschaft (nach den Prinzipien des Liberalismus gestaltet) und als Gegenstück die Planwirtschaft. Daneben unterscheidet man weiterhin die -soziale Marktwirtschaft und die Planification.
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