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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Wiederbeschaffungswert

ist der Preis, der für einen Vermögensgegenstand im Zeitpunkt der Bilanzerstellung für diesen Gegenstand auf dem Markt zu zahlen wäre. Durch Preissteigerungen bzw. Inflation ist es möglich, daß der Wiederbeschaffungswert über den Anschaffungs- und Herstellungskosten liegt. Die Anwendung des Wiederbeschaffungswertes als sekundäre Größe bei der Bewertung ist umstritten. Befürworter der Idee der Substanzerhaltung sind der Ansicht, daß es notwendig ist, Vermögensgegenstände mit dem Wiederbeschaffungswert zu bewerten, da das Unternehmen sonst über (im Vergleich mit den herrschenden Marktpreisen) zu geringe - Abschreibungen einen »Scheingewinn« ausweise, der zu einer Auszehrung der Finanzkraft des Unternehmens führen kann.



 
Weitere Begriffe : Wandlung | Äquivokation | Soziales Entschädigungsrecht
 
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