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Wertberichtigung
(engl. accounting adjustment) Wertberichtigungen sind auf der Passivseite (Passiva) der Bilanz mittels der indirekten Abschreibung vorgenommene Wertkorrekturen für bestimmte auf der Aktivseite (Aktiva) ausgewiesene Vermögensgegenstände (Vermögen). Bei Vornahme einer indirekten Abschreibung und Bildung einer Wertberichtigung bleibt der auf dem jeweiligen Bestandskonto (Konto) aktivierte Wertansatz erhalten. Die auf das Anlagevermögen sowie die auf die Forderungen des Umlaufvermögens entfallenen Abschreibungen sind unmittelbar aus der Bilanz ablesbar. So dürfen beispielsweise Kapitalgesellschaften steuerrechtlich bedingte Sonderabschreibungen auf abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens auf der Passivseite in einen so genannten Sonderposten mit Rücklageanteil einstellen. Der Buchwert eines Vermögensgegenstandes lässt sich dabei aus einer Gegenüberstellung des jeweiligen Aktivkontos mit der entsprechenden passivischen Wertkorrektur ablesen. Die Wertberichtigungen im Umlaufvermögen beziehen sich auf die Korrektur des Wertansatzes der Forderungen. Dieser wird um einen bestimmten Prozentsatz, der nach den in der Vergangenheit aufgetretenen Forderungsausfällen in Bezug auf die Gesamtforderungshöhe bemessen wird, gemindert. Der erwartete mögliche Forderungsausfall darf aber nur bei Personengesellschaften passivisch als Pauschalwertberichtigung zu Forderungen in der Bilanz erscheinen.
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