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VorstOG - Gesetz zur Vorstandsvergütung

Wechselprotest

Der Wechselprotest ist die öffentlich beurkundete Verweigerung der Annahme oder der Zahlung eines Wechsels. Der Protest muß vor dem Verfall erfolgen und kann sowohl auf der Rückseite des Wechsels oder auf einer gesonderten Urkunde erklärt werden. Diese Protesturkunde ist mit dem Wechsel fest zu verbinden.

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