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Wechsel

(engl. bill of exchange, promissory note) Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das die unbedingte Anweisung des Ausstellers an den Bezogenen (s. u.) enthält, eine bestimmte auf dem Papier vermerkte Geldsumme an eine auf dem Papier genannte Person oder deren Order zu zahlen (Orderwertpapier). Als Bezogenen bezeichnet man denjenigen, der zur Zahlung aus einem Wechsel verpflichtet ist. Aussteller ist, wer einen Wechsel ausfertigt und den Bezogenen zur Zahlung anweist. Der Bezogene des gezogenen Wechsels haftet als Hauptschuldner (p Schuldner) erst bei Annahme (Akzeptierung), durch die eine Wechselurkunde von der Zahlungsanweisung (Tratte) zum Zahlungsversprechen (Akzept) wird. Als Orderpapiere können Wechsel durch Indossament, d. h. Bezeichnung eines neuen Empfangsberechtigten, weitergegeben werden. Wechsel sind in einem eigenen Gesetz, dem Wechselgesetz (WG) von 1933, gesetzlich geregelt. Sie unterliegen einer formalen Urkundenstrenge. Wenn einer der acht gesetzlichen Bestandteile (Art. 1 WG) fehlt, ist die Urkunde ungültig: 1. die Bezeichnung Wechsel im Text der Urkunde; 2. die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen; 3. der Name dessen, der zahlen soll (Bezogener); 4. die Angabe der Verfallzeit; 5. die Angabe des Zahlungsortes; 6. der Name dessen, an den oder an dessen Order gezahlt werden soll; 7. die Angabe des Tages und des Ortes der Ausstellung; B. die Unterschrift des Ausstellers. Der Solawechsel hat nur sieben Bestandteile, da der Name des Bezogenen fehlt. Fehlt die Verfallszeit, so wird der Wechsel zum Sichtwechsel, der bei Sicherheitsleistungen verwendet wird. Die Zahlungsverweigerung des Hauptschuldners wird durch formalen Protest (Wechselprotest) zum Ausdruck gebracht. Dies erlaubt den Rückgriff innerhalb der Indossamentenkette auf den jeweiligen Vorbesitzer (Reihenregress) oder einen der übrigen Wechselverpflichteten (Sprungregress). Bei fehlender Befriedigung kann ein Wechselprozess beantragt werden. Waren die Wechsel früher p Zahlungsmittel und Geldsurrogat (Geld), so dienen sie heute als Kredittitel (Kredit) vorwiegend zur Finanzierung der Kaufpreisstundung. Als Handelswechsel kann der Wechsel bei Kreditinstituten diskontiert, d. h. vor der Verfallszeit zur Gutschrift eingereicht werden. Vom Wechselbetrag wird ein Diskont für Zinsen und Gebühren in Abzug gebracht und der Restbetrag ausbezahlt. Eine weitere häufige Verwendung findet der Wechsel als Sicherungsinstrument.

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