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Währungsreform

Allgemein bedeutet Währungsreform die Einführung neuer gesetzlicher Zahlungsmittel. Die für die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bedeutende Währungsreform von 1948 brachte die Ablösung der Reichsmark (RM) durch die Deutsche Mark (DM). Ab dem 21. 6. 1948 war die D-Mark dann alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel in der Bundesrepublik.

Eine Definition der Währungsreform bietet die Website des Lehrstuhls für Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Universität Bamberg (http://www.uni-bamberg.de). Dort heißt es: »Unter Währungsreform versteht Heinz Sauermann »eine solche Neuordnung des Geldwesens eines Landes, die einer vorangegangenen Geldzerrüttung ein Ende setzt und die Voraussetzungen für eine funktionsfähige Geldwirtschaft wiederherstellt. Daraus folgt, daß es sich bei einer Währungsreform nicht nur um ein technisches Experiment handelt. Zwar ist mit jeder Geldreform ein Geldumtausch oder die Einführung eines neuen Geldes an die Stelle des alten Geldes verbunden, aber sie beschränkt sich nicht auf diesen technischen Vorgang. Als isolierte technische Maßnahme des Geldumtausches würde eine Reform wenig Wert haben. Sie ist nur dann sinnvoll, wenn eine grundsätzliche Änderung der bisherigen Wirtschaftspolitik mit ihr verbunden ist. Die Reaktion der Behörden der offenbar überraschten sowjetischen Besatzungszone auf die von sowjetischer Seite sogenannte »separate Währungsreform« der Westmächte war überstürzt. Grundlage für die Währungsreform in der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetischen Sektor von Groß-Ber-lin war der Befehl Nr. 111 der Sowjetischen Militärverwaltung »Demokratische Währungsreform in der sowjetischen Besatzungszone und in Berlin« vom 23. Juni 1948. (Zum Wortlaut dieses Befehls Geldgeschichte VI)

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