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Währung

(engl. currency) Das Geldwesen benötigt zur Erfüllung seiner Aufgaben (Funktionen des Geldes) eine gesetzliche Ordnung. Diese Geldordnung oder Geldverfassung wird auch Währungsordnung oder kurz Währung eines Landes genannt. Sie umfasst die Bezeichnung der Währung (z. B. Euro; Währungszeichen €), die Unterteilung der Währungseinheit sowie alle die Funktionsfähigkeit der Währung sicherstellenden gesetzlichen Normen. Weiterhin gehört ein bestimmtes Wechselkurssystem (Wechselkurs) dazu. Damit hat jede Währung nicht nur einen Binnenwert, sondern auch einen Außenwert (gegenüber ausländischen Währungen).

Es ist ein wichtiges Anliegen der Wirtschaftspolitik, den Wert des Geldes im Inland (Binnenwert) zu erhalten (Preisniveaustabilität). Dies gilt auch für die Europäische Wirtschafts und Währungsunion (Konvergenzkriterien) und die Geld und Währungspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB).

Die moderne Währung ist eine «freie» Währung (Papierwährung), das heißt, es ist kein bestimmtes Verhältnis zu Feingold wie zuletzt nach dem 2. Weltkrieg der bis 1971 die internationale Währungsordnung bestimmende Gold Dollar tandard, der die amerikanische Zentralbank (Federal Reserve Bank) verpflichtete, umlaufende Dollar zum festen Preis von 35 Dollar je Feinunze Gold einzutauschen gesetzlich festgesetzt.

Die Bezeichnung «harte Währung» beschreibt die Währung eines Landes, die voll konvertierbar (. Konvertibilität) ist, unterstützt von starker Zahlungsbilanz und damit reichlichem Devisenbestand, während in einem Land mit «weicher Währung» Devisen knapp sind, weil deren Zahlungsbilanz schwach ist. Letzteres kann zu Situationen führen, die im Devisenverkehr Beschränkungen erzwingen und den freien Austausch inländischer in ausländische Währungen sogar völlig unterbinden (mit Devisenbewirtschaftung durch den Staat).

Von einer «Währungsreform» wird gesprochen, wenn die Währung grundlegend neu gestaltet wird; so wurden z. B. 1948 bei Einführung der Deutschen Mark anstelle der bisherigen Reichsmark die Geldmenge reduziert und das Vermögen neu bewertet. Dagegen handelte es sich z. B. bei der Euro inführung 1999 um eine (rein technische) «Währungsumstellung»: Alle Guthaben und Schulden wurden zu einem genau festgelegten Kurs in Euro umgerechnet (z. B. 1€ = 1,95583 DM).

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