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Vorsteuer

(engl. prior tax) Das Umsatzsteuergesetz (Umsatzsteuer) bestimmt, dass der Unternehmer (Unternehmen), der bestimmte Umsätze ausführt, die auf diese Umsätze entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen hat. Dieser Unternehmer ist nach dem gegenwärtigen europäischen System der Nettoallphasenumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug grundsätzlich berechtigt, von der abzuführenden Steuer auf die von ihm getätigten Umsätze die Umsatzsteuerbeträge abzuziehen, die andere Unternehmer für ihre an ihn ausgeführten steuerpflichtigen Umsätze offen in Rechnung ausgewiesen haben. Diese Umsatzsteuer betrage, die ein Unternehmer von seiner abzuführenden Umsatzsteuer in Abzug bringen kann, werden als Vorsteuer bezeichnet. Hierdurch soll erreicht werden, dass die Umsatzbesteuerung lediglich auf der Endstufe also beim Konsumenten erfolgt. Außerdem soll eine Steuerkumulierung vermieden werden.

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