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Vollbeschäftigung

1. allgemein die vollständige bzw. »normale« Inanspruchnahme aller Produktionsfaktoren (Arbeitskräfte, Produktionskapazitäten, Kapitalien usw.); siehe auch Beschäftigungsgrad. 2. vollständige Inanspruchnahme der Arbeitskräfte in einer Volkswirtschaft. Da ein bestimmtes Maß an Arbeitslosigkeit immer gegeben ist, wird Vollbeschäftigung nicht nur bei 0% Arbeitslosigkeit angenommen. In den 60er Jahren sah man Vollbeschäftigung bei einer Arbeitslosenquote von 0,8 % als gegeben. Heute wird Vollbeschäftigung in den Zielen der Wirtschaftspolitik unterschiedlich, dem Verlauf der Konjunktur entsprechend zwischen 2 und 3,5 % Arbeitslosenquote angenommen. Vollbeschäftigung ist eines der Hauptziele des Magischen Vierecks.

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