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Versicherungspolice

Insurance Policy, Police d’Assurance, Versicherungsschein
Unterzeichnete Beweisurkunde vom Versicherer über den Abschluß eines Versicherungsvertrages. In der dem Versicherungsnehmer auszuhändigenden Ausfertigung muß der relevante Vertragsinhalt mit allen über die Allgemeinen Versicherungsbedingungen hinausgehenden Vereinbarungen enthalten sein. Auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen selbst kann lediglich verwiesen werden. Eine Einzelpolice, die von einem Versicherer aufgrund eines Rahmenversicherungsvertrages ausgestellt wird, wird als Versicherungszertifikat bezeichnet. Eine Versicherungspolice nach den Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsbedingungen (ADS) kann, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, stets als Beweisurkunde, Schuldschein und Legitimationspapier verwendet werden.

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