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Versicherung
Durch einen Versicherungsvertrag übernimmt ein Versicherer gegen ein bestimmtes Entgelt (Prämie) gegenüber einem Versicherungsnehmer die Gefahr eines möglicherweise eintretenden Schadens. Das Versicherungsgeschäft beruht auf dem Prinzip, daß nicht jeder Versicherte zu Schaden kommt und daß die eintretenden Schäden mittels der Statistik vorausberechnet werden können. Die Versicherungsleistungen für Schäden müssen aus den erhaltenen Prämien und sonstigen Einnahmen der Versicherungsgesellschaft (Vermögensanlagen in Wertpapieren, Grundstücken, Beteiligungen usw.) bestritten werden. Neben den Privatversicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Tierhaltungshaftpflicht, KFZ, Rechtsschutz u.a.) gibt es Industrieversicherungen für Feuer, Diebstahl, Großschäden, Betriebsunterbrechung, Transport usw. Die Versicherungsgesellschaften unterliegen der Kontrolle des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen. Siehe auch Rückversicherung.
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