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Vermögensteuer
ist eine direkte Steuer, die das Vermögen belastet. Sie gehört zu den Ländersteuern (Steuern). Steuerpflichtig sind alle im Inland ansässigen natürlichen Personen und juristischen Personen. Die zu entrichtende Steuer bemißt sich nach den persönlichen Vermögensverhältnissen des Steuerpflichtigen unter Berücksichtigung besonderer Freibeträge.
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