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Vermögen
(engl. assets, estate) Als Vermögen wird die Gesamtheit aller bewerteten Vermögensgegenstände des + Unternehmens bezeichnet. Dies sind sowohl Vermögensgegenstände des + Anlagevermögens als auch des Umlaufvermögens. Der Ausweis des Vermögens erfolgt auf der Aktivseite ( Aktiva) der Bilanz. Das Vermögen stellt das Potenzial dar, das im Unternehmen zur Schuldendeckung (Schulden) zur Verfügung steht. Der Anteil am Vermögen, der nach Abzug der Schulden (Fremdkapital) verbleibt, ist das Reinvermögen.
Der Begriff «Vermögensgegenstand» wird nicht einheitlich definiert. Im Allgemeinen umfasst der Begriff aber alle wirtschaftlichen Werte des Unternehmens, die selbständig bewertbar sind und entgeltlich erworben wurden. Darüber hinaus wird vielfach vorausgesetzt, dass Vermögensgegenstände selbständig verkehrsfähig, also einzeln veräußerbar sind. Wirtschaftliche Werte erbringen in der Zukunft Nutzen für das Unternehmen. Die selbständige Bewertbarkeit (p Bewertungsvorschriften) ist über das Anschaffungskosten Prinzip (r Nominalprinzip) eng an den entgeltlichen Erwerb gebunden. Die Obergrenze der Bewertung wird durch den Kauf des Vermögensgegenstandes mit den Anschaffungskosten ( Anschaffungs und Herstellungskosten) festgelegt. Zu den Vermögensgegenständen zählen nicht nur Sachen, sondern auch Ansprüche auf den Zufluss von Zahlungsmitteln (Forderungen) und immaterielle Vermögensgegenstände wie z. B. Lizenzen und Patente. Grundsätzlich sind alle Vermögensgegenstände des Unternehmens bilanzierungsfähig und damit auch gleichzeitig bilanzierungspflichtig. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind allerdings nur dann aktivierungspflichtig, wenn sie entgeltlich erworben wurden, anderenfalls besteht ein Aktivierungsverbot (§ 248 Abs. 2 Handelsgesetzbuch [HGB] ). Ein Patent, das von einem Dritten gekauft wurde, wird also mit seinen Anschaffungskosten als Vermögensgegenstand auf der Aktivseite der Bilanz aufgeführt. Wurde das Patent dagegen durch Forschungen im eigenen Unternehmen entwickelt, erfolgt keine Aktivierung, da eine willkürfreie Bewertung nicht sichergestellt werden könnte. Die Gliederung des Vermögens auf der Aktivseite der Bilanz erfolgt nach zunehmender Liquidierbarkeit der Vermögensgegenstände, also der Zeitspanne, in der die Vermögensgegenstände bei Fortführung des Unternehmens wieder zu Geld werden. Zuerst werden daher die Vermögensgegenstände aufgeführt, die voraussichtlich am längsten im Unternehmen bleiben werden (z. B. Grundstücke und Gebäude). Das Anlagevermögen wird vor dem Umlaufvermögen ausgewiesen.
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