Management Lexikon - Wirtschaftslexikon
 
 
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Weitere Begriffe :
Sondereinzelkosten
Vollindossament
Schenkung

Verkehrsteuern

sind jene Steuern, die auf Vorgänge des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs erhoben werden. Die Verkehrsteuern stehen dem Bund (Kapital verkehrsteuer, Gesellschaftsteuer, Börsenumsatzsteuer, Wechselsteuer, Versicherungsteuer und Mehrwertsteuer anteilig), den Ländern (KFZ-Steuer, Lotteriesteuer, Rennwettsteuer, Feuerschutzsteuer, Mehrwertsteuer anteilig, Grunderwerbsteuer anteilig) und den Gemeinden zu (Grunderwerbsteuer anteilig, Vergnügungsteuer).

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