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Weitere Begriffe :
Kapitalmarkt
Currency Futures
Außenfinanzierung

Verkaufsprospekt

Der Emittent von Wertpapieren ist verpflichtet, spätestens drei Tage vor der Emission oder dem Verkauf Angaben über sich und das angebotene Wertpapier zu veröffentlichen. Rechtsgrundlage ist das Wertpapierverkaufsprospektgesetz.

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