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Vergleich
(engl. comparison, settlement) Der Vergleich ist ein gegenseitig verpflichtender Vertrag, bei dem zwei Parteien einen Rechtsstreit im gegenseitigen Einvernehmen beenden (vgl. auch § 779 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB] ). Ein Vergleich kann auch zur Beendigung eines Zivilprozesses geschlossen werden (sog. Prozessvergleich). Verkaufsförderung (engl. sales promotion) Verkaufsförderung ist ein Instrument der Kommunikationspolitik, das vor allem für den Absatz von Konsumgütern (p Konsumgütermarketing) aufgrund des wachsenden Konkurrenzdrucks auf vielen Märkten (Markt) besondere Bedeutung erlangt hat. Verkaufsförderung kann als eine Vielzahl zeitlich und i. d. R. räumlich begrenzter Maßnahmen zur kurzfristigen Stimulierung des Absatzes verstanden werden. Die Verkaufsförderungmaßnahmen von Herstellern können sich hauptsächlich an Konsumenten (z. B. kostenlose Proben, Gewinnspiele, Gutscheine, Zugaben), Handelspartner/Absatzmittler (z. B. Preisnachlässe, Schulungen des Personals, Verkaufswettbewerbe, Display Materialien) oder an eigene Verkaufsorganisationen (z. B. Bonussysteme, Verkaufs /Absatz ncentives) richten. Trotz kurzfristiger Absatzerfolge, die im Rahmen der Verkaufsförderung erzielt werden können, sind aber auch mögliche unerwünschte Nebeneffekte zu kalkulieren. Insbesondere bei Markenartikeln können konsumentenbezogene Verkaufsförderungsaktionen negative Auswirkungen auf Image und Preispolitik haben.
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