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Unternehmung
ist die Bezeichnung für eine Organisation, die in ihrer Tätigkeit auf längere Dauer wirtschaftliche Ziele verfolgt (Gewinn, Marktanteile, Umsatz usw.). Die Unternehmung ist eine selbständige wirtschaftlich-rechtliche Einheit. Sie ist vom Privathaushalt des Unternehmers losgelöst (Gegensatz: bis Ende des 19. Jahrhunderts geführte Geschäfte). Weiterhin ist sie als rechtlich-organisatorische Einheit nicht wie der Betrieb an einen bestimmten Ort gebunden, sondern erstreckt sich auf alle zugehörigen Unternehmensteile (Haupt- und Nebenverwaltungen, Betriebsstätten usw.). Der Betrieb ist also ein Teil der Unternehmung.
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