|
|
Umwandlung
ist die Änderung der Rechtsform einer Unternehmung, ohne daß eine Liquidation erfolgt. Es kann jedoch auch das Vermögen des übertragenden Unternehmens auf eine übernehmende Gesellschaft (Fusion) oder auf eine neue Gesellschaft übergehen. Die Umwandlung regelt sich nach §§ 362 ff AktG sowie nach dem UmwandlungsG.
<< vorhergehender Begriff |
|
nächster Begriff >> |
|
|
|
|
|
|