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Umsatzsteuer
(engl. sales tax) Mit der Umsatzsteuer wird der gesamte private und öffentliche Verbrauch belastet. Obwohl sie aufgrund ihrer wirtschaftlichen Wirkung eine allgemeine Verbrauchsteuer darstellt, wird die Umsatzsteuer dennoch systematisch den Verkehrsteuern zugerechnet. Wirtschaftlich wird die Umsatzsteuer von Konsumenten getragen. Schuldner ist der Unternehmer, der einen Umsatz ausführt. Eine Steuerkumulierung (Erhebung der Steuer von der Steuer) wird durch den Vorsteuerabzug grundsätzlich ausgeschlossen. Dieses Verfahren berechtigt den Unternehmer, von seiner an das Finanzamt abzuführenden Umsatzsteuer bestimmte Umsatzsteuerbeträge (Vorsteuern) abzuziehen. Hierbei handelt es sich um Urnsatzsteuerbeträge anderer Unternehmer, die diese für ihre an ihn ausgeführten steuerpflichtigen Umsätze offen in Rechnung gestellt haben. Steuerträger ist also ausschließlich der nichtunternehmerische Endverbraucher. Dieses System wird als Nettoallphasenumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug bezeichnet. Die Umsatzsteuer zählt zu den indirekten Steuern (Steuer wird vom Steuerschuldner auf den Steuerträger überwälzt). Das Steueraufkommen steht dem Bund und den Ländern gemeinsam zu. Die Anteile werden durch Bundesgesetz festgesetzt.
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