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Überziehungskredit

Im Verbraucherkreditgesetz so bezeichnete Art der Krediteinräumung. Wird der Kredit allgemein als Kreditrahmen eingeräumt, wird er als „eingeräumter Überziehungskredit“ bezeichnet; in der Bankpraxis ist dies der Dispositionskredit. Die im Gesetz als „geduldeter Überziehungskredit“ bezeichnete Einräumung einer Überziehung ist die in der Bankpraxis so als eigentliche „Überziehung“ bezeichnete Krediteinräumung, die regelmäßig mit einem höheren Überziehungszinssatz abgerechnet wird.

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