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Personalbedarf

Tratte

(engl. draft) Tratte bezeichnet einen auf eine bestimmte Person gezogenen, jedoch von dieser noch nicht angenommenen Wechsel und stellt dessen gebräuchlichste Form dar. Für die Tratte gelten die wechselrechtlichen Erfordernisse. Ein gezogener Wechsel kann auf Sicht (Sichtwechsel), auf eine bestimmte Zeit nach Sicht (Nachsichtwechsel), nach Ausstellung (Dato Wechsel) oder auf ein bestimmtes Datum (Tagwechsel) lauten. Deutsche Wechselformulare enthalten bereits die notwendigen Angaben.

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