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Tilgung
(engl. amortization, extinction) Tilgung bezeichnet die Rückzahlung von Schulden in Form von Teilbeträgen, die unterschiedlich berechnet werden können. Man unterscheidet folgende Grundformen: 1. Bei der endfälligen Tilgung wird die Schuld in einer Summe am Ende der Laufzeit zurückgezahlt. Während der Laufzeit erfolgen nur Zinszahlungen (Zinsen). 2. Bei der Ratentilgung wird die Schuld in gleich hohen regelmäßigen Teilbeträgen während der Laufzeit zurückbezahlt. Mit der letzten Rate am Ende der Laufzeit ist die Schuld insgesamt getilgt. Die Zinszahlungen werden der jeweiligen Restschuld angepasst. Damit ergibt sich ein insgesamt fallender Zahlungsverlauf. 3. Ein Annuitätendarlehen (Darlehen) ist eine Schuld, bei der die Summe aus Zins und Tilgungszahlungen (Annuität) in den einzelnen Perioden der Laufzeit konstant bleibt (siehe auch Kapitaldienst). Die Höhe der Annuität wird finanzmathematisch (Finanzmathematik) so ermittelt, dass die Summe der Tilgungen und die jeweiligen Zinsen auf die Restschuld das Darlehen über die vereinbarte Laufzeit hinweg genau tilgen.
Wegen des gleich bleibenden Zahlungsverlaufs wird bei Privatkrediten und bei der Immobilienfinanzierung häufig die Annuitätentilgung vereinbart. Unternehmen wählen oft die Ratentilgung, weil der fallende Verlauf mit der Einzahlungsstruktur besser übereinstimmt.
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