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Termineinlagen

Bei dieser Form der Geldeinlage (Einlagengeschäft) handelt es sich um Gelder, die den Kreditinstituten für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Sie werden auch als befristete Einlagen bezeichnet. Je nachdem, ob eine feste Laufzeit für die Einlage oder eine Kündigungsfrist vereinbart wurde, unterscheidet man Festgelder und Kündigungsgelder.

Festgelder sind die gebräuchlichste Form der Termineinlage. In aller Regel legt der Kunde Termingeld in runden Beträgen an, wobei auch eine Mindesteinlage gefordert wird, die jedoch von Kreditinstitut zu Kreditinstitut wechselt. Termingelder, die Kreditinstitute beieinander einlegen, dienen ihnen als Liquiditätsreserve.

Im Gegensatz zu den Sichteinlagen werden Termineinlagen bei weitem besser (oder überhaupt) verzinst. Die Zinshöhe richtet sich nach der eingelegten Summe und nach der Laufzeit bzw. der Kündigungsfrist. Je höher der Betrag und je länger die Laufzeit, desto besser wird beispielsweise eine Festgeldanlage verzinst.

Befristete Einlagen sind für Kreditinstitute von großem Interesse. Zum einen ist die eingelegte Geldsumme relativ hoch, zum zweiten kann das Institut wegen der vereinbarten Laufzeit oder Kündigungsfrist genau absehen, wie lange ihm die Gelder als Finanzierungsmittel für andere Geschäftsfelder (z. B. das Kreditgeschäft) zur Verfügung stehen (kalkulatorische Sicherheit). Sowohl die gewisse Höhe der Einlage als auch die kalkulatorische Sicherheit ermöglichen den Banken, in der Regel auch höhere Zinsen zu zahlen als bei Spareinlagen, der dritten Säule des Einlagengeschäfts.

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