|
|
Stückzinsen
Zinsanteil, der bei der Eigentumsübertragung von Festverzinslichen Wertpapieren vor deren Zinszahlungstermin zwischen Erwerber und Veräußerer zeitanteilig verrechnet wird. Nach der Usance an den Börsen stehen die Zinsen dem Käufer ab dem Tag der Lieferung einschließlich zu. Da der Käufer mit der Lieferung die demnächst fälligen Zinsscheine erhält, muss er die dem Verkäufer zustehenden Zinsen im Erwerbspreis mitvergüten. Stückzinsen erhöhen also den Einstandspreis. Ein Ausgleich ergibt sich bei der nächsten Zinsfälligkeit.
<< vorhergehender Begriff |
|
nächster Begriff >> |
|
|
|
|
|
|