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Streik

(engl. strike) Der Streik ist das Kampfmittel der Arbeitnehmer zur Erreichung arbeitsrechtlicher Ziele, beispielsweise einer verbesserten Arbeitszeit und Urlaubsregelung. Unter Streik versteht man die planmäßig und gemeinsam durchgeführte Arbeitsniederlegung durch die Arbeitnehmer, bis das gesetzte Kampfziel (z. B. höherer Lohn) erreicht ist oder die Streikmaßnahmen eingestellt werden. Der Streik ist nach herrschender Auffassung rechtlich nur zulässig, wenn er von den Arbeitnehmerverbänden (einer Gewerkschaft) nach einer Meinungsbefragung ihrer Mitglieder, der sog. Urabstimmung, organisiert wird. Rechtlich nicht erlaubt sind sog. wilde Streiks, die ohne die Organisation der Arbeitnehmerverbände durchgeführt werden, und solche Streiks, die zwar von den Arbeitnehmerverbänden organisiert werden, deren Kampfziel aber mit dem noch geltenden Tarifvertrag unvereinbar ist und die deshalb die tarifvertragliche Friedenspflicht verletzen. Der geschädigte Arbeitgeber kann von den Teilnehmern rechtswidriger Streiks Schadenersatz verlangen.

Das Kampfmittel der Arbeitgeber ist die sog. Aussperrung, bei der eine größere Anzahl der streikenden Arbeitnehmer von ihren Arbeitsplätzen fern gehalten wird. Die praktische Bedeutung der Aussperrung ist insofern beschränkt, als der Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitskampfes zur Weiterbeschäftigung verpflichtet ist. Die Aussperrung hat nur aufschiebende Wirkung, stellt also keine Kündigung dar.

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