Management Lexikon - Wirtschaftslexikon
 
 
Suche im Management-Lexikon
 
 
 
     
  Suche nach Anfangsbuchstaben  
  A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z  
     
 

 

Weitere Begriffe :
Entsorgungslogistik
Finanzierung
Einkommen

Steuersystem

(engl. tax system) Unter dem Begriff Steuersystem werden die in einem Staat erhobenen Einzelsteuern (Steuern) verstanden, die zur Erreichung des verfolgten Zweckes aufeinander abgestimmt sein müssen. Die Basis für das derzeit in der Bundesrepublik Deutschland vorzufindende Steuersystem wurde durch die Erzbergische Steuerreform bereits in den Jahren 1919/20 gelegt. Teilreformen in den Jahren 1925 und 1934, die Umsatzsteuerreform (s Umsatzsteuer) im Jahr 1967 sowie die Körperschaftsteuerreform (Körperschaftsteuer) im Jahre 1977 veränderten dieses Steuersystem. 1999 trat das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/ 2002 in Kraft, wonach die steuerliche Bemessungsgrundlage erheblich verbreitert und gewachsene Bilanzierungsregeln gestrichen wurden. Ab 2001 wurde das Steuersenkungsgesetz eingeführt, wonach u. a. das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren durch das Halbeinkünfteverfahren ersetzt wurde. Das deutsche Steuersystem unterscheidet zwischen Gemeinschaftssteuern (Aufkommen steht mehreren Gebietskörperschaften zu; z. B. 4 Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer), den Bundessteuern (z. B. s Zölle, Versicherungsteuer), den Ländersteuern (z. B. Erbschaftsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Biersteuer) und den Gemeindesteuern (z. B. Grundsteuer, Zweitwohnsteuer; an der i Gewerbesteuer werden der Bund und die Länder per Umlage beteiligt).

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Steuerprogression
 
Stille Gesellschaft

 

 
 

Rechtliche Hinweise | Impressum
Copyright 2009 - Management-Lexikon - www.manalex.de