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Sperrminorität
Ein Anteilseigner mit einer Beteiligung von mindestens 25 % des Aktienkapitals verfugt damit zugleich über die sogenannte Sperrminorität. Inhaber einer solchen Sperrminorität können auf der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft alle Beschlüsse der Aktionärsversammlung zu Fall bringen, für die eine Dreiviertelmehrheit notwendig ist.
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