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Soziale Marktwirtschaft

ist die Form der Wirtschaftsordnung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie geht auf Prof. Müller-Armack zurück und wurde von Ludwig Erhard realisiert. Die Soziale Marktwirtschaft hält an einer freien Wirtschaftsordnung fest, lehnt jedoch den reinen -Liberalismus ab. Sie überläßt die Märkte dem freien Spiel der Kräfte, setzt dem aber einen Staat entgegen, der über die Funktionsfahigkeit der Märkte wacht. Dies geschieht durch eine Rechtsordnung, die Machtmißbrauch verhindern soll und die Belange der Sozialpartner angemessen berücksichtigt. Wesentliche Gesetzeswerke in diesem Zusammenhang sind: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG), Betriebsverfassungsgesetz (Betr-VerfG), Rentenversicherungsgesetze (insbesondere Rentenreform), Mietrecht, Arbeitsförderungsgesetz, Sparprämiengesetz.

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