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Sonderziehungsrechte (SZR)

sind vom Internationalen Währungsfonds (IWF) geschaffene Zahlungsmittel. Sie stellen eine künstliche Währung dar und sind in ihrem Wert durch einen Währungskorb definiert, in dem jede Landeswährung der Mitgliedsländer zu einem bestimmten Anteil enthalten ist. Dadurch lassen sich auch die Paritäten der einzelnen Mitgliedswährungen untereinander errechnen. Jedes Mitglied erhält durch Einzahlung eigener Währung in den IWF eine bestimmte Anzahl an SZR, die es dazu berechtigen, bei Zahlungsbilanzungleichgewichten gegen Hingabe von SZR Devisen anderer Länder zu beziehen.

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