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Sonderposten mit Rücklageanteil

(engl. special item with accrual character) Der Sonderposten mit Rücklageanteil ist ein Passivposten der Bilanz, der zum einen die steuerfreien Rücklagen, die Kapitalgesellschaften aufgrund steuerlicher Vorschriften bilden, und zum anderen die steuerlichen Sonderabschreibungen, die über die Abschreibungen nach § 253 Handelsgesetzbuch (HGB) in Verbindung mit § 279 HGB (Bewertungsvorschriften) hinausgehen, ausweist. In beiden Fällen unterliegen die eingestellten Beträge erst bei ihrer Auflösung der Besteuerung. Der Anteil, der später als Steuer abgeführt werden muss, stellt Fremdkapital dar. Nur der restliche Betrag ist dem Eigenkapital zuzurechnen. Sonderposten mit Rücklageanteil werden daher in der Bilanz vor den Rückstellungen, also zwischen Eigen und Fremdkapital, ausgewiesen.

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