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Sonderausgaben
sind Aufwendungen, die von der Einkommen- bzw Lohnsteuer abgesetzt werden können, ohne Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu sein. Es handelt sich dabei um gezahlte Renten und sonstige dauernde Lasten sowie Kirchensteuer, Steuerberatungskosten, Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten, Ausgaben für Berufsausbildung oder Weiterbildung, Spenden usw. Für die Absetzung solcher Posten sind teilweise Höchstgrenzen vorgesehen.
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