|
|
Sicherungsabtretung
Bei der Sicherungsabtretung wird die Forderung eines Gläubigers an einen Schuldner dadurch gesichert, daß der Schuldner eigene Forderungen an dritte Personen wiederum an seinen Gläubiger abtritt. Beispiel: Globalzession. Nach Erlöschen der Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner muß der Gläubiger diesem die vorher zur Sicherung abgetretenen Forderungen wieder zurückübertragen.
<< vorhergehender Begriff |
|
nächster Begriff >> |
|
|
|
|
|
|