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Sicherungsabtretung

Bei der Sicherungsabtretung wird die Forderung eines Gläubigers an einen Schuldner dadurch gesichert, daß der Schuldner eigene Forderungen an dritte Personen wiederum an seinen Gläubiger abtritt. Beispiel: Globalzession. Nach Erlöschen der Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner muß der Gläubiger diesem die vorher zur Sicherung abgetretenen Forderungen wieder zurückübertragen.

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