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Schatzanweisung

Schuldverschreibungen, die vom Bund, seinen Sondervermögen oder den Ländern auf den Inhaber ausgestellt werden. Sie dienen der kurz- bis mittelfristigen Mittelbeschaffung für die Emittenten, teilweise auch zur Regulierung des Geldmarktes durch die Deutsche Bundesbank (Geldmarktpapiere). Als Unverzinsliche Schatzanweisungen (U-Schätze) werden Schuldverschreibungen ab 500.000,00 EUR mit einer Laufzeit bis zu zwei Jahren im Tenderverfahren ausgegeben. Die Papiere werden unverzinslich genannt, weil kein Zinskupon vorhanden ist. Die Schuldverschreibungen werden nach Abzug eines Zinsabschlages ausgegeben und zum Nennwert zurückgezahlt. Die Verzinsung ergibt sich aus der Differenz zwischen beiden Werten. Bundesschatzanweisungen sind normalverzinsliche Schuldverschreibungen, ebenfalls als Wertrechte, die mit einer Laufzeit unter 4 Jahren ab 5.000,00 EUR ausgegeben werden. Diese sind zum Börsenhandel zugelassen. Schatzanweisungen mit einer Laufzeit von 6 Monaten werden als Bubills ausgegeben.

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