Management Lexikon - Wirtschaftslexikon
 
 
Suche im Management-Lexikon
 
 
 
     
  Suche nach Anfangsbuchstaben  
  A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z  
     
 

 

Weitere Begriffe :
Handelsmarke
Anlagevermögen
Continuous Improvement

Rückversicherung

ist die »Versicherung der Versicherer«. Dabei schließt ein Versicherungsunternehmen (Erstversicherer) mit einem weiteren Versicherungsunternehmen (Rückversicherer) einen Versicherungsvertrag ab. Das Rückversicherungsunternehmen kommt dann für Schäden, für die der Erstversicherer Schutz gewährt hat, entweder in einer bestimmten Quote (Quotenrückversicherung) oder abzüglich eines bestimmten Selbstbehalts des Erstversicherers (Exzedentenrückversicherung) auf. Der Kunde des Erstversicherers hat nur gegenüber diesem einen Anspruch, nicht jedoch gegenüber dem Rückversicherer. Vorteile liegen darin, daß auch das Risiko großer Schäden übernommen werden kann und daß ein Einzelunternehmen einen größeren Umfang an Versicherungsverträgen abschließen kann. Siehe auch Lloyd’s of London.

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Rücktrittsrecht
 
RUF

 

 
 

Rechtliche Hinweise | Impressum
Copyright 2009 - Management-Lexikon - www.manalex.de