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Rentenversicherung
ist im Rahmen der Sozialversicherung eine Versicherung, die der Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit der Versicherten sowie der Gewährung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten, Altersrenten an Versicherte, sowie Witwen-, Witwer- und Waisenrenten an die Hinterbliebenen verstorbener Versicherter dienen soll. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber im Rahmen der Sozialabgaben abgeführt und dienen im sogenannten Umlageverfahren der Finanzierung der laufenden I Zahlungen. Es herrscht Pflichtversicherung für Arbeiter und Angestellte und für bestimmte Selbständige. Von der Versicherungspflicht gibt es Ausnahmen (Versicherungsfreiheit und Versicherungsbefreiung), die jedoch durch eine sogenannte Nachversicherung wieder rückgängig gemacht werden können. Träger der Rentenversicherung sind die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und die Landesversicherungsanstalten (LVA). Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen ist, daß bestimmte Wartezeiten erfüllt sind. Neben den Leistungen der oben genannten Rentenversicherung gibt es Möglichkeiten zum Abschluß von privaten Versicherungen vor allem in Form von Lebens- und Unfallversicherungen.
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