|
|
Rektaindossament
Indossament, dessen negative Orderklausel zum Beispiel «nicht an Order» eine Indossierung untersagt. Somit muß der Indossant denjenigen Personen gegenüber nicht haften, an die der Wechsel oder Scheck weiterindossiert wird.
<< vorhergehender Begriff |
|
nächster Begriff >> |
|
|
|
|
|
|