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Referenzzinssatz
Der Referenzzinssatz ist eine Bezugsgröße, die häufig für Verträge, aber auch für Gesetze angewendet wird. Oftmals werden in Verträgen oder bei Vollstreckungstiteln Zinssätze z.B. für den Zahlungsverzug angegeben, die sich auf den Diskont- oder Lombardsatz der jeweiligen Zentralbank beziehen, in Deutschland auf den Diskont- oder Lombardsatz der Bundesbank. Diese Bezugszinssätze nennt man dann Referenzzinssatz.
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