|
|
Reederei
ist eine Gesellschaft, deren Mitglieder (Reeder) ein ihnen gemeinschaftlich gehörendes Schiff für gemeinschaftliche Rechnung zum Erwerb durch Seefahrt verwenden (§ 489 HGB). Bei der Partenreederei haben mehrere Eigentümer feste Eigentumsanteile (Parten) an einem Schiff. Insgesamt geregelt in §§ 474 ff HGB.
<< vorhergehender Begriff |
|
nächster Begriff >> |
|
|
|
|
|
|