Management Lexikon - Wirtschaftslexikon
 
 
Suche im Management-Lexikon
 
 
 
     
  Suche nach Anfangsbuchstaben  
  A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z  
     
 

 

Weitere Begriffe :
Ausgaben
Trassant
Abrufauftrag

Red Clause

bezeichnet eine im Rahmen eines Dokumenten-Akkreditivs vereinbarte Ermächtigung an eine Bank, Vorschüsse an den Begünstigten zu zahlen, ohne daß dieser zur vorherigen Einreichung der Dokumente verpflichtet ist. Er muß aber die im Akkreditiv vorgeschriebenen Dokumente innerhalb der Gültigkeitsdauer des Akkreditivs nachreichen. Die Bezeichnung «Red Clause» leitet sich von dem Brauch ab, diese Klausel mit roter Tinte zu vermerken. Das Verfahren wird vor allem dort angewandt, wc der Warentransport nicht unverzüglich erfolgen kann. Die «Red Clause» kann um den Vermerk ergänzt werden, daß Vorschüsse nur auf gesicherter Basis (secured basis) erfolgen sollen (Green Clause).

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Recycling
 
Rediskont

 

 
 

Rechtliche Hinweise | Impressum
Copyright 2009 - Management-Lexikon - www.manalex.de