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Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung ist eine reine Kostenversicherung, die bezweckt, dem Versicherungsnehmer die Durchsetzung eigener Rechtsansprüche zu erleichtern. Dabei werden &emdash; je nach Umfang &emdash; die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die durch die Beratung des Versicherten und die Geltendmachung eines eigenen Anspruchs oder die Verteidigung gegenüber einem von einem Dritten erhobenen Anspruch entstehen, sowie die Kosten einer mit dem Versicherungsfall zusammenhängenden Strafverteidigung abgedeckt.
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