|
|
Rechnungsabgrenzungsposten
dienen in der Bilanz dem periodengerechten Ausweis von Aufwand und Ertrag. In ihnen sollen Einnahmen und Ausgaben, die zwar in der abzurechnenden Periode anfielen, jedoch erst in der folgenden Periode zu Aufwand oder Ertrag führen (z.B. vorausbezahlte Versicherungsprämien oder vorauserhaltene Miete) für die Erfolgsrechnung periodengerecht ausgewiesen werden. Für vorausbezahlte Beträge wird in den Aktiva eine Rechnungsabgrenzung (aktive Rechnungsabgrenzung), für vorausvereinnahmte Beträge eine Rechnungsabgrenzung in den Passiva (passive Rechnungsabgrenzung) gebildet. Die Rechnungsabgrenzungsposten heißen auch transitorische Posten (lateinisch: transire « hinübergehen). Sie sind zu unterscheiden von den sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten.
<< vorhergehender Begriff |
|
nächster Begriff >> |
|
|
|
|
|
|