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Rechnungsabgrenzung
Die Rechnungsabgrenzung ermöglicht eine periodenrichtige Erfolgsermittlung. Sie rechnet Aufwendungen und Erträge der Periode zu, in der sie verursacht werden. Zu diesem Zweck werden auf der Aktiv- und auf der Passivseite der Bilanz Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Zugelassen sind unter den Rechnungsabgrenzungsposten nur sogenannte transitorische Vorgänge, bei denen die Zahlung im alten, der Aufwand aber erst im neuen Jahr anfällt. Ausstehende Zahlungen müssen hingegen als Forderungen gebucht werden.
Durch die Rechnungsabgrenzung auf der Aktivseite und auf der Passivseite der Bilanz wird die periodengerechte Erfolgsermittlung sichergestellt. Das bedeutet, daß Aufwendungen und Erträge der Periode zugeordnet werden, in der sie verursacht wurden. Unter die Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten fallen solche Vorgänge, bei denen die Zahlung im alten geleistet wurde, der Aufwand aber dem neuen Jahr zugeordnet werden muss. Umgekehrt fallen unter die Passiven Rechnungsabgrenzungsposten solche Vorgänge, bei denen die Zahlung im alten eingegangen ist, der Ertrag aber dem neuen Jahr zugeordnet werden muss.
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