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Weitere Begriffe :
Beizulegender Wert
Gerichtsstand
Lagerhaltung

Ratenwechsel

1. Der Ratenwechsel ist ein, in der Bundesrepublik nichtiger Wechsel mit aufeinander folgenden Verfallstagen.

2. Außerdem werden so Wechsel bezeichnet, die beim Abzahlungs- bzw. Teilzahlungsgeschäft für jede einzelne Teilzahlung ausgestellt werden. Man nennt Ratenwechsel auch Abzahlungswechsel. In diesem Sinn gelten Ratenwechsel als zulässig.

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