Management Lexikon - Wirtschaftslexikon
 
 
Suche im Management-Lexikon
 
 
 
     
  Suche nach Anfangsbuchstaben  
  A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z  
     
 

 

Weitere Begriffe :
Lohmann-Ruchti-Effekt
Inhaberpapier
Programm

Rabatt

(engl. rebate, discount) Als Rabatt (ital. rabatto = Preisnachlass) bezeichnet man einen Preisnachlass beim Einkauf von Waren oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen. Rabatt wird entweder als feststehender Betrag, als Prozentsatz des Angebotspreises oder als Drauf oder Dreingabe zur Ware (Naturalrabatt) eingeräumt. Unterschieden werden verschiedene Arten der Rabattgewährung. So kann z. B. der Käufer einer großen Warenmenge «Mengenrabatt», der außerhalb der Saison kaufende Abnehmer «Saisonrabatt» oder ein langjähriger Kunde «Treuerabatt» erhalten. Bei Räumungsverkäufen oder beim Kauf durch Betriebsangehörige können «Sonderrabatte» eingeräumt werden. Daneben gibt es noch das Skonto, welches ein Nachlass auf den Kaufpreis bei sofortiger Zahlung ist.

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Quotenkartell
 
Rabattgesetz

 

 
 

Rechtliche Hinweise | Impressum
Copyright 2009 - Management-Lexikon - www.manalex.de