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Prokura

(engl. procuration) Als Prokura (lat. procurare = Sorge tragen, versorgen) bezeichnet man die Befugnis des Prokuristen, den Betriebsinhaber bei bestimmten Geschäften zu vertreten. Sie ist eine besondere Form von Vertretungsmacht (§ 48 Handelsgesetzbuch [HGB)). Die Prokura ermächtigt zu fast allen Entscheidungen, die in einem Unternehmen vorkommen können. Deshalb erhalten i. d. R. nur Mitarbeiter mit fachlichen und menschlichen Qualifikationen diese Vertretungsvollmacht. Für bestimmte Geschäfte, wie das Unterschreiben von Bilanzen, ist die Erteilung der Prokura allerdings gesetzlich verboten.

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